Lizenzbedingungen KOSI Essential
zwischen
KubeOps GmbH
Hinter Stöck 17
72406 Bisingen
- nachfolgend „KubeOps“ genannt -
und
dem jeweiligen Nutzer der Software KOSI Essential (nachfolgend „Software“
genannt)
- nachfolgend „Lizenznehmer“ genannt -
- einzeln die „Partei“ und zusammen die „Parteien“ genannt -
(1) Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der jeweils geltenden
Leistungsbeschreibung, die unter [(A1) Leistungsschein – KOSI_rev2.pdf]
abrufbar ist.
(2) KubeOps räumt dem Lizenznehmer ein nicht ausschließliches, zeitlich auf
die Dauer dieses Vertrages befristetes, nicht-übertragbares, nicht unterlizensierbares Recht ein, die Software bestimmungsgemäß zu nutzen.
(3) Die Eigentumsrechte an der Software verbleiben bei KubeOps.
(4) Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch auf Übergabe und Nutzung des
Quellcodes.
(5) Die Software wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Rechner
überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
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(6) Der Lizenznehmer darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang
vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den
Quell-code umwandeln. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyrightvermerke – weder zu entfernen noch
ohne vorherige schriftliche Zustimmung von KubeOps zu verändern.
(7) Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei KubeOps.
(8) Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software zu vermieten oder in
sonstiger Weise unterzulizenzieren, drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder Dritten entgeltlich
oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
(9) Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen. Lediglich die Vervielfältigung der Programme zum Zwecke der Datensicherung und Betrieb eines Backupsystems ist gestattet. Die Backups dürfen
ausschließlich zur Sicherung und Wiederherstellung von Daten verwendet
werden.
(10) Der Lizenznehmer ist zu Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der Software nur insoweit befugt, als das Gesetz solche Maßnahmen unabdingbar erlaubt oder dies vertraglich vereinbart ist. Dies gilt
entsprechend für die Dekompilierung. Sofern unabdingbare gesetzliche
Regelungen nicht entgegenstehen, ist eine Dekompilierung nur unter der
Voraussetzung erlaubt, dass KubeOps dem Lizenznehmer die Informationen, die hierdurch rechtmäßig erlangt werden können, nicht nach Aufforderung des Lizenznehmern innerhalb einer angemessenen Frist zur
Verfügung gestellt hat.
(11) Dem Lizenznehmer ist es untersagt, die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln („Reverse Engineering“).
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(12) Der Lizenznehmer hat die Lizenzbestimmungen Dritter für in die Software
integrierte Fremdsoftware oder Open-Source-Softwarekomponenten zu
beachten, die dem Dokument „Third Party Licences“ zu entnehmen sind,
das mit der Software ausgeliefert wird. Künftige Änderungen daran werden mit dem jeweiligen Update der Software zur Verfügung gestellt.
(13) KubeOps übernimmt keine Gewähr und/oder Haftung für in der Software
enthaltene Fremdsoftware und/oder Open-Source-Softwarekomponenten.
(14) Die Software und die begleitenden Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte an der Software und den begleitenden Materialien stehen dem Lizenzgeber zu. Etwaige Nutzungsrechte hieran werden
dem Lizenznehmer nur insofern eingeräumt, als dies für die vertraglich
vorgesehenen Zwecke erforderlich ist.
(15) Der Lizenznehmer ist lediglich berechtigt, die Software zur Nutzung auf einem Rechner zu vervielfältigen. Zu den gestatteten Vervielfältigungshandlungen gehören die Installation auf einen Datenträger des Rechners, das
Übertragen der Software ganz oder in Teilen von diesem Datenträger in
den Arbeitsspeicher und in der Folge in die CPU und Grafikkarte des
Rechners.
(16) Der Lizenznehmer darf die Software an Dritte weder veräußern noch verschenken oder verleihen noch vermieten oder unterlizenzieren.
(17) Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen der Software gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu
umgehen.
(18) KubeOps ist berechtigt, die kostenfreie Version der Software jederzeit einzustellen oder abzuändern.
Anhänge
(A1) Leistungsschein – KOSI_rev2.pdf